Rechtsprechung
LSG Niedersachsen, 12.08.1994 - L 4 KR 229/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 13 Abs. 2 SGB V ; § 33 Abs. 1 S. 1 SGB V
Krankenversicherung; Bettausstattung; Kissen; Matratze; Gebrauchsgegenstand; Tägliches Leben; Antiallergisch; Kostenerstattung - REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Krankenversicherung - keine Kostenerstattung einer antiallergischen Bettausstattung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Krankenversicherung; Bettausstattung; Kissen; Matratze; Gebrauchsgegenstand; Tägliches Leben; Antiallergisch; Kostenerstattung
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 06.10.1993 - S 3 KR 66/92
- LSG Niedersachsen, 12.08.1994 - L 4 KR 229/93
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94
Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
Die Rechtsprechung war seither insbesondere aufgrund der technischen Entwicklung und der Markteinführung vieler neuartiger Geräte häufig mit der Frage befaßt, ob ein bestimmtes Hilfsmittel oder Heilmittel als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen ist (…verneinend zB BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86 für ein Fahrrad-Ergometer;… BSG SozR 2200 § 182 Nr. 97 für eine geeichte Personen-Standwaage zur Selbstüberwachung einer Dauererkrankung;… BSGE 66, 245 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1 für Einmalwindeln bei Inkontinenz Erwachsener;… BSG Urteil vom 23. August 1995 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 für ein elektronisches Lese-Sprechgerät;… BSG SozR 2200 § 182b Nr. 37 für eine Baby-Rufanlage bei Taubheit der Mutter;… BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 15 für orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe;… bejahend zB BSG Urteil vom 23. August 1995 SozR 3-2500 § 33 Nr. 16, für Personalcomputer in üblicher Ausstattung;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 für Standardtelefone; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen Urteil vom 26. April 1995 - L 4 Kr 7/95 - für ein Wasserbett; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen Urteil vom 12. August 1994 - L 4 Kr 229/93 - für eine Bettausstattung - Matratzen, Einziehdecken, Kissen - aus nichtorganischem Material; Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen Urteil vom 27. Juli 1981 - L 16 Kr 75/80 - ErsK 1982, 195 für ein durch Motorbetrieb verstellbares Bettlattenrost). - SG Gelsenkirchen, 10.10.2003 - S 6 KN 32/03
Krankenversicherung
Zum einen werden solche qualitativ hochwertig ausgestatteten Matratzen im Einzelhandel allgemein angeboten, zum anderen wird ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens noch nicht dadurch zu einem von der Krankenkasse zu gewährenden Heil- oder Hilfsmittel, dass er gegebenenfalls behindertengerecht ausgestattet und ausgerüstet wird (vgl. hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.1995 - Az.: L 4 KR 7/95, Urteil vom 12.08.1994 - Az.: L 4 KR 229/93) oder von ihm eine krankheitslindernde Wirkung ausgeht. - SG Gelsenkirchen, 21.03.2003 - S 24 KR 69/02
Krankenversicherung
Zum einen werden solche qualitativ hochwertig ausgestatteten Matratzen im Einzelhandel allgemein angeboten, zum anderen wird ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens noch nicht dadurch zu einem von der Krankenkasse zu gewährenden Heil- oder Hilfsmittel, dass er gegebenenfalls behindertengerecht ausgestattet oder ausgerüstet wird (vgl. hierzu LSG Niedersachsen, Urteil vom 26.04.1995 - Az.: L 4 KR 7/95, Urteil vom 12.08.1994 - Az.: L 4 KR 229/93).